07.08.2019

Arbeitsverträge bleiben unverändert

 

Die Moritz Fürst GmbH & Co. KG behält tarifliche Vertragsbedingungen für die Gebäudereinigung bei

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat den Rahmentarifvertrag für die Branche zum 31. Juli gekündigt. Nun befürchtet die IG BAU, dass die Standards für Arbeitnehmer/innen, bis zur Verabschiedung eines neuen Rahmentarifvertrags, gedrückt und durch das Vorlegen neuer Arbeitsverträge verschlechterte Vertragsbedingungen hingenommen werden müssen. Hierzu nehmen wir mit diesem Text Stellung

Als verantwortungsvolles Unternehmen ist es uns ein besonderes Anliegen hierzu Stellung zu beziehen. So haben die rund 3.261 Beschäftigten und auch alle zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Moritz Fürst GmbH & Co. KG keine Einschnitte zu befürchten

„Wir pflegen einen guten Kontakt zur Gewerkschaft und haben ein hohes Eigeninteresse an einer baldigen Einigung“, sagt Peter Weiß, Geschäftsführer Technik der Fürst Gruppe

„Für die Übergangszeit – bis ein neuer Tarifvertrag verabschiedet ist – mussten wir neue Arbeitsverträge erstellen. Dies ist rechtlich notwendig. Jedoch gilt dieser nur für Neuverträge. Alle darin enthaltenen Bedingungen entsprechen dem zuletzt geschlossenen Rahmentarifvertrag.“, so der Kaufmännische Leiter der Fürst Gruppe Matthias Maier

Das bedeutet, dass neu abgeschlossene Arbeitsverträge den damaligen – zu Zeiten des geltenden Tarifvertrags – Bedingungen entsprechen. Arbeitszeitregelungen, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Feiertagsarbeit, Kündigungsbestimmungen und Erholungsurlaub sind demnach unverändert

Sobald der neue Rahmentarifvertrag geschlossen wurde, gilt dieser für alle bestehenden und neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen. Den Arbeitsverträgen liegen dann die Bedingungen des neu geschlossenen Rahmentarifvertrags zugrunde

Auch zu den erneuten Äußerungen über die vermeintlich schlechte Bezahlung möchten wir uns äußern. Mit 10,56 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten (in der niedrigsten Lohngruppe), liegen die Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk rund 15% über dem allgemein gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro. Berufsgruppen wie z. B. Friseure, Kellner oder Küchenhilfen schneiden demnach weiterhin finanziell schlechter ab

„Der anstehenden Tarifrunde am 15. August blicken wir positiv entgegen und sind uns sicher, dass auch hier zeitnah eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten gefunden werden kann“, so Peter Weiß optimistisch.


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