Service für werdende Eltern

Service for expectant parents

Servizio per genitori in attesa

Serviciu pentru viitorii parinti

Anne adayları için hizmet

Услуга для будущих родителей

Υπηρεσία για μέλλοντες γονείς

Baby unterwegs

Schön, dass Sie auf dieser Seite gelandet sind, die wir speziell für unsere Fürst-Mitarbeiter*innen erstellt haben, die bald Eltern werden.

Wissen Sie, dass Sie sich die ganze Website und alle Broschüren mit wichtigen Informationen in Ihre Sprache übersetzen lassen können?
Nutzen Sie dafür https://translate.google.com/ (siehe Screenshot unten).

Wenn Sie Unterstützung benötigen, bitte einfach in der Personalabteilung melden unter personal@fuerst-gruppe.de oder 0911 5213-0.
Wir helfen gerne! Wir können Ihnen auf Wunsch die Broschüren auch in Ihrer Sprache übersenden.

We are pleased that you have landed on this page, which we have created especially for our Fürst employees who will soon become parents.

Did you know that you can have the entire website and all the brochures with important information translated into your language?
Use https://translate.google.com/ (see screenshot below).

If you need assistance, please contact the HR department at personal@fuerst-gruppe.de or 0911 5213-0.
We are happy to help! We can also send you the brochures in your language on request.

Siamo lieti che siate approdati su questa pagina, che abbiamo creato appositamente per i nostri dipendenti Fürst che presto diventeranno genitori.

Sapevate che potete far tradurre nella vostra lingua l'intero sito web e tutti gli opuscoli con informazioni importanti?
Utilizzate il sito https://translate.google.com/ (vedi schermata sotto).

Se avete bisogno di assistenza, contattate il reparto Risorse Umane all'indirizzo personal@fuerst-gruppe.de o 0911 5213-0.
Saremo lieti di aiutarvi! Su richiesta, possiamo anche inviarvi gli opuscoli nella vostra lingua.

Ne bucurăm că ați ajuns pe această pagină, pe care am creat-o special pentru angajații noștri Fürst care vor deveni în curând părinți.

Știați că aveți posibilitatea de a avea întregul site și toate broșurile cu informații importante traduse în limba dumneavoastră?
Folosiți https://translate.google.com/ (a se vedea captura de ecran de mai jos).

Dacă aveți nevoie de asistență, vă rugăm să contactați departamentul de resurse umane la personal@fuerst-gruppe.de sau la 0911 5213-0.
Suntem bucuroși să vă ajutăm! De asemenea, vă putem trimite broșurile în limba dvs. la cerere.

Yakında ebeveyn olacak Fürst çalışanlarımız için özel olarak hazırladığımız bu sayfaya gelmiş olmanızdan memnuniyet duyuyoruz.

Tüm web sitesini ve önemli bilgiler içeren tüm broşürleri kendi dilinize tercüme ettirebileceğinizi biliyor muydunuz?
https://translate.google.com/ adresini kullanın (aşağıdaki ekran görüntüsüne bakın).

Yardıma ihtiyacınız olursa, lütfen personal@fuerst-gruppe.de veya 0911 5213-0 numaralı telefondan İK departmanıyla iletişime geçin.
Yardımcı olmaktan mutluluk duyarız! Talep üzerine broşürleri kendi dilinizde de gönderebiliriz.

Мы рады, что Вы попали на эту страницу, которую мы создали специально для наших сотрудников компании Fürst, которые скоро станут родителями.

Знаете ли Вы, что весь сайт и все брошюры с важной информацией могут быть переведены на Ваш язык?
Для этого воспользуйтесь сайтом https://translate.google.com/ (см. скриншот ниже).

Если вам нужна помощь, обращайтесь в отдел кадров по адресу personal@fuerst-gruppe.de или 0911 5213-0.
Мы будем рады помочь! По запросу мы также можем выслать Вам брошюры на Вашем языке.

Χαιρόμαστε που βρεθήκατε σε αυτή τη σελίδα, την οποία δημιουργήσαμε ειδικά για τους εργαζόμενους της Fürst που σύντομα θα γίνουν γονείς.

Γνωρίζατε ότι μπορείτε να έχετε ολόκληρη την ιστοσελίδα και όλα τα φυλλάδια με σημαντικές πληροφορίες μεταφρασμένα στη γλώσσα σας;
Χρησιμοποιήστε τη διεύθυνση https://translate.google.com/ (βλ. στιγμιότυπο οθόνης παρακάτω).

Εάν χρειάζεστε βοήθεια, επικοινωνήστε με το τμήμα ανθρώπινου δυναμικού στο personal@fuerst-gruppe.de ή στο 0911 5213-0.
Θα χαρούμε να σας βοηθήσουμε! Μπορούμε επίσης να σας στείλουμε τα φυλλάδια στη γλώσσα σας κατόπιν αιτήματος.

 


Infos, die für Sie jetzt wichtig sind!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf dieser Seite haben wir für Sie viele wertvolle Hinweise rund um Ihre Schwangerschaft und Ihren Arbeitsplatz zusammengefasst, die in den nächsten Monaten für Sie – als werdende Mutter oder zukünftiger Vater – und für uns als Ihr Arbeitgeber wichtig sind, um Ihnen bestmöglichen Schutz und Sicherheit zu geben.
Denn in den nächsten Wochen und Monaten gibt es einiges, was zu überlegen, zu besprechen und zu erledigen ist. Privat wie beruflich. Unsere Informationen sollen Ihnen helfen, dass Sie sich gleich zu Beginn Ihrer Schwangerschaft ohne Sorgen auf Ihren Nachwuchs freuen können.

Natürlich stehen Ihnen jederzeit auch Ihre Führungskraft oder unsere Personalabteilung unter personal@fuerst-gruppe.de oder 0911 5213-0 für Ihre Fragen zur Verfügung.


Springen Sie hier direkt zu den Infos:

Mutterschutz   Mutterschaftsgeld   Elternzeit und Elterngeld   Rückkehr an den Arbeitsplatz   Krippengeld   Familiengeld   KoKi   Checkliste   Weitere wertvolle Tipps   Kontakt


Mutterschutz:

Der Mutterschutz beginnt mit der Schwangerschaft und umfasst auch die Zeit nach der Entbindung und die Stillzeit. In dieser Zeit bedürfen sowohl Mutter als auch Kind eines ganz besonderen Schutzes hinsichtlich Gesundheit, unberechtigter Kündigung, Sicherung des Einkommens in der Zeit des Beschäftigungsverbotes und Benachteiligungen während dieser Zeit.

Im persönlichen Gespräch müssen wir daher ganz genau Ihre aktuellen Tätigkeiten hinsichtlich Gefährdungslagen und möglichen Alternativen während des Mutterschutzes besprechen. Denn insbesondere zur Arbeitszeit (z. B. Mehrarbeit, Ruhezeiten) und zu den Arbeitsbedingungen (z. B. Gefahrstoffe, körperliche Belastungen) sind sehr viele Dinge zu beachten.

Wichtig zu wissen:
Sollte ein Beschäftigungsverbot gemäß Mutterschutzgesetz ausgesprochen werden, erhalten Sie weiterhin Lohn bzw. Gehalt.

Ihr Mutterschutz mit Freistellung von der Arbeit beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach dem Entbindungstermin (12 Wochen bei Mehrlings- oder Frühgeburten).

Alle Details und auch Sonderregelungen rund um den Mutterschutz finden Sie in dieser Broschüre.

Wichtig für uns als Arbeitgeber:

  • Bitte nehmen Sie alle vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen wahr – Sie werden von uns dafür freigestellt!
  • Besprechen Sie mit uns Ihre Vorstellung bezüglich Ihres Resturlaubes. Ihr Urlaubsanspruch verfällt durch Mutterschutz und Elternzeit nicht.

Mutterschaftsgeld:

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, wird während des Mutterschutzes (6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen nach dem Entbindungstermin) ein Teil Ihres Gehalts von Ihrer Krankenkasse übernommen (i. d. R. 13 Euro/Tag). Die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und Ihrem Nettogehalt zahlt weiterhin Ihr Arbeitgeber.

Wichtig für uns als Arbeitgeber:

  • Von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme bekommen Sie – meist automatisch – eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Diese Bescheinigung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Verrechnung zwischen unserem Lohnbüro und der Krankenkasse erfolgt automatisch. Hier müssen Sie nicht weiter aktiv werden.
  • Nach der Entbindung erhalten Sie beim Standesamt u. a. eine Geburtsurkunde speziell für die Krankenkasse. Auch diese leiten Sie an Ihre Krankenkasse weiter, damit Ihnen das zustehende Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt überwiesen werden kann.

Detaillierte Informationen rund um das Thema Mutterschaftsgeld finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Krankenkasse. Für die AOK, bei der die meisten unserer Mitarbeiterinnen versichert sind, finden Sie die Infos hier.

Wenn Sie bei einer anderen Krankenkasse versichert sind und Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne in der Personalabteilung.


Elternzeit und Elterngeld:

Mit der Elternzeit kann die Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrochen werden. Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses.
Einen Teil Ihrer Elternzeit können Sie auch nehmen, wenn Ihr Kind mindestens 3 Jahre, aber noch keine 8 Jahre alt ist. In diesem Zeitraum können Sie maximal 24 Monate Ihrer Elternzeit nehmen. Nach dem 8. Geburtstag Ihres Kindes ist keine Elternzeit mehr möglich.

Wichtig für uns als Arbeitgeber:

  • Elternzeit muss bis spätestens 7 Wochen vor Beginn dem Arbeitgeber schriftlich gemeldet werden. Sollte die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen, müssen Sie also spätestens 1 Woche nach der Geburt Ihres Kindes den Antrag stellen. Ein Formular dafür finden Sie in unserem Fürst-Net unter dem Begriff „Inanspruchnahme Elternzeit“.
    Sollten Sie keinen Zugriff darauf haben, kann Ihnen unsere Lohnbuchhaltung oder unsere Personalabteilung das Formular zukommen lassen. Melden Sie sich gerne, wenn Sie Hilfe benötigen.
  • Gerne können wir mit Ihnen verschiedene Modelle der Elternzeit und flexibler Teilzeitbeschäftigung besprechen.

Elterngeld:

Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

ElterngeldPlus:

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie in dieser Broschüre.


Rückkehr an den Arbeitsplatz – Ihre gesetzlichen Ansprüche:

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, haben Sie nach Rückkehr aus der Elternzeit bei der Moritz Fürst GmbH & Co. KG Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz wie vor der Elternzeit, jedoch nicht auf denselben. Bitte machen Sie sich rechtzeitig Gedanken, in welchem Umfang und mit welchen Rahmenbedingungen Sie wieder einsteigen möchten. Bedenken Sie hierbei, dass mindestens 3 Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeitbeschäftigung Ihr Antrag in Schriftform bei Ihrer Führungskraft vorliegen muss.

Sehr gerne können Sie zu diesem Thema jederzeit auf Ihre Führungskraft oder die Personalabteilung zukommen.


Krippengeld:

Beitragszuschüsse für die Kindergartenzeit gewährt der Freistaat Bayern schon länger. Ganz neu ist jedoch das Bayerische Krippengeld. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach dem BayKiBiG-geförderten Einrichtung oder Tagespflege entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird abhängig vom Einkommen gezahlt. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich. Alle wesentlichen Infos, sowie den Antrag finden Sie auf dieser Seite.
 
Wenn Sie in Sachsen oder einem anderen Bundesland wohnen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, dann prüfen wir gerne, ob es vergleichbare Angebote gibt.


Familiengeld:

Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern einkommensunabhängig für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 € pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 € pro Monat.
Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.


KoKi – Netzwerk frühe Kindheit

KoKi ist ein Netzwerk und eine kostenfreie Beratungsstelle, die wir Ihnen für alle Fragen rund ums „Eltern werden und Eltern sein“ ans Herz legen können.

KoKi ist in ganz Bayern tätig und beantwortet Ihnen - auf Wunsch auch anonym - Fragen rund um Ihre Gesundheit und den Mutterschutz, gibt Hilfestellung bei Formalitäten oder rechtlichen Ansprüchen und hat Tipps bei allgemeinem Unterstützungsbedarf und finanziellen Notlagen.

Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie kann man über die Suchfunktion eine Anlaufstelle am eigenen Wohnort finden und direkt Kontakt aufnehmen.

In Sachsen gibt es etwas ganz Ähnliches – nur unter anderem Namen. Auf der Seite des Landkreises Zwickau findet man das NETZWERK ZUR FÖRDERUNG DES KINDESWOHLS.
Unter der Rubrik „Werdende Eltern“ finden Sie alle Kontaktdaten und ein hilfreiches Familienbegleitheft zum Runterladen.

Wir können Ihnen die Informationen auch in anderer Form, teilweise auch als Flyer oder Broschüre übergeben. Nehmen Sie gern jederzeit mit der Personalabteilung Kontakt auf.


Unsere Checkliste – VOR und NACH der Geburt

Ganz unabhängig von Ihrem Arbeitsverhältnis gibt es noch viele weitere Dinge, die Sie rechtzeitig überlegen und erledigen sollten. Hier eine kleine Fürst-Checkliste!

VOR der Geburt:

  • Geburtsvorbereitungskurs für das letzte Schwangerschaftsdrittel buchen
  • Hebamme suchen – über die Klinik, Empfehlungen oder einfach im Internet googeln
  • Krankenhaus oder Geburtshaus auswählen und frühzeitig zur Geburt anmelden
  • Bei geplanter Wiederaufnahme des Berufes nach Mutterschutz oder Elternzeit: Tagesbetreuung suchen (Kita, Krippe, Tagesmutter)
  • Ggf. Anmeldung zum Säuglingspflegekurs
  • Ggf. Vaterschaftsanerkennung: Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so entsteht die rechtliche Beziehung zum Vater nicht automatisch. Die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind besteht erst, wenn der Vater die Vaterschaft wirksam anerkannt hat. Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Jugendamt (kostenfrei) oder Standesamt beurkundet werden und sollte bestenfalls schon während der Schwangerschaft erfolgen. Wenn Sie bei Google „Anerkennung Vaterschaft + Ihren Wohnort“ eingeben, erfahren Sie direkt, wo Sie den entsprechenden Antrag stellen können.
  • Ggf. gemeinsames Sorgerecht und Sorgeerklärung, wenn Sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind. Auch dies kann kostenfrei beim Jugendamt erfolgen. Dies ist bis zum Ende der Schwangerschaft möglich, so kann der Vater nach der Geburt des Kindes sofort in die Geburtsurkunde eingetragen werden und das Kind erhält von Anfang an die vollständige Abstammungs- und Geburtsurkunde.

Direkt NACH der Geburt:

  • Geburtsurkunde beim Standesamt spätestens 1 Woche nach der Geburt beantragen
  • Beantragung des Kindergeldes bei der Bundesagentur für Arbeit / Familienkasse
  • Eintrag in die Steuerkarte
  • Kinderausweis beantragen
  • Bei der Krankenversicherung anmelden
  • Antrag auf Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung stellen
  • Den Vermieter über eine weitere Person im Haushalt informieren
  • Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung
  • Anmeldung zu Kursen, wie z. B. Elternkurs, Babymassage, Krabbelgruppe, Stillgruppe, Babyschwimmen

Weitere wertvolle Tipps von erfahrenen Fürst-Eltern:

Elternbriefe:
Das Bayerische Landesjugendamt stellt 48 Elternbriefe zur Verfügung, die von Geburt an begleiten und sehr hilfreiche Informationen für allen Lebens- und Entwicklungsphasen des Kindes bereit stellen.
Die Infos finden Sie hier.

Willkommens-(Info-)Paket:
Auf der Seite „Willkommens-(Info-)Paket“ für Neugeborene in Nürnberg findet man sehr viele Informationen zur Gesundheit und Unterstützung für Kinder und Eltern.
Die Infos finden Sie hier.


 

Noch Fragen?

Für weitere Fragen ist Stefanie Hemmer Ihre richtige Ansprechpartnerin. 

 

Kontakt

0911 5213-0 info@fuerst-gruppe.de